Immaterieller Schaden wegen Verstoßes gegen die DSGVO
Der bloße Verstoß gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) begründet noch keinen Schadenersatzanspruch. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) entschieden. In dem vorliegenden Fall sammelte die österreichische Post seit dem Jahr 2017 Informationen über die politischen Affinitäten der Bevölkerung in dem Alpenstaat. Mithilfe eines Algorithmus definierte sie anhand sozialer und demografischer Merkmale „Zielgruppenadressen“. Aus den…