Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau
Keine Steuerermäßigung für Anliegerbeiträge zum Straßenausbau 27.12.17 – Anliegerbeiträge zum Ausbau von Gehwegen und Straßenbeleuchtung beinhalten keine sogenannten “haushaltsnahen Handwerkerleistungen” im Sinne des Einkommensteuergesetzes (§ 35a Abs. 3 EStG). Daher führen sie zu keiner Steuerermäßigung. Die Klägerin ist Eigentümerin eines Grundstücks im Landkreis Cochem-Zell (Rheinland-Pfalz) und musste im Streitjahr 2015 Vorausleistungen in Höhe von rund…