Zum 1. November tritt das neue Bundesmeldegesetz in Kraft. Erstmals gibt es
somit bundesweit einheitliche und unmittelbar geltende melderechtlichen
Vorschriften für alle Bürger in Deutschland. Die Daten der 82 Millionen
Bürger sind in mehr als 5200 Melderegistern festgehalten. Das neue
Bundesmeldegesetz soll diese Informationen besser schützen, andererseits
Bürokratiekosten senken und Verwaltungsabläufe vereinfachen.

Eine Änderung für das alltägliche Meldegeschäft in den Bürgerbüros der
Kommunen ist die Wiedereinführung der 2002 abgeschafften Mitwirkungspflicht
des Wohnungsgebers beziehungsweise Wohnungseigentümer. Wer sich anmelden
möchte, muss ab sofort eine vom Vermieter ausgestellte
“Wohnungsgeberbescheinigung” vorlegen, die den Einzug in die anzumeldende
Wohnungsadresse bestätigt. Die Vorlage des Mietvertrags alleine reicht nicht
mehr aus, auch eine nachträgliche Vorlage der “Wohnungsgeberbescheinigung”
ist nicht möglich, da erst durch sie der Anmeldevorgang eröffnet wird. Damit
sollen so genannte Scheinanmeldungen wirksamer verhindert werden. Wer als
Eigentümer selbst in sein Haus oder in die Eigentumswohnung einziehen
möchte, füllt das Formular mit Datum des Einzugs selber aus. Neuzugezogene
haben mit Inkrafttreten des Bundesmeldegesetzes nun zwei statt wie bisher
eine Woche Zeit, um sich in der neuen Stadt oder Gemeinde anzumelden.
Außerdem bedarf es keiner Abmeldung mehr am alten Wohnort: Den
Wohnortwechsel teilt die Kommune, in die der Neubürger zieht, der vorherigen
automatisch mit.

Weitere Neuregelungen sind unter anderem, dass soweit Melderegisterauskünfte
zur gewerblichen Nutzung erfragt werden, hierzu zukünftig der Zweck der
Anfrage anzugeben und die Melderegisterauskunft ausschließlich zu diesem
Zweck zu verwenden ist. Melderegisterauskünfte für Zwecke der Werbung und
des Adresshandels sind nur noch mit Einwilligung der betroffenen Person
möglich. Durch die bundesweit einheitlichen Regelungen ist es fortan
Sicherheitsbehörden und weitere, durch andere Rechtsvorschriften zu
bestimmende Behörden möglich, rund um die Uhr länderübergreifend einen
Online-Zugriff auf die Meldedaten, zu erhalten.

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