Das neue Elterngeld

Der Gesetzgeber hat das bisherige Bundeserziehungsgeldgesetz (BErzGG) durch
das Geld zum Elterngeld und zur Elternzeit (Bundeselterngeld- und
Bundeselternzeitgesetz – BEEG) ersetzt. Das neue Elterngeld wird nur für ab
1.1.2007 geborene Kinder bezahlt. Für die vor diesem Stichtag geborenen
Kinder verbleibt es beim Erziehungsgeld nach dem BErzGG, das mit gewissen
Maßgaben weiter anzuwenden ist.

Das neue Elterngeld ist eine Einkommensersatzleistung, die den
Einkommensausfall ausgleichen soll, den ein Elternteil durch die Aufgabe
oder Einschränkung seiner Erwerbstätigkeit infolge der Geburt eines Kindes
erfährt. Auf die Höhe des Familieneinkommens kommt es nicht an. Anspruch auf
Elterngeld hat, wer seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in
Deutschland hat, in seinem Haushalt ein Kind selbst betreut und erzieht und
nicht voll erwerbstätig ist.

Das Elterngeld beträgt 67% des Einkommens aus Erwerbstätigkeit, das in den
letzten zwölf Kalendermonaten vor dem Monat der Geburt erzielt worden ist,
höchstens aber 1.800,00 EUR. Elterngeld wird mindestens in Höhe eine
Sockelbetrages von 300,00 EUR gezahlt, und zwar auch dann, wenn in den zwölf
Monaten vor der Geburt kein Einkommen aus Erwerbstätigkeit erzielt worden
ist.

Das Elterngeld wird höchstens für 14 Monate gezahlt. Für den Zeitraum von 14
Monaten steht den Eltern Elterngeld nur zu, wenn sie sich in der Betreuung
des Kindes und der damit verbundenen Einschränkung der Erwerbstätigkeit in
der Weise abwechseln, dass ein Elternteil höchstens zwölf, der andere
wenigstens zwei Monate übernimmt.