Der Deutsche Anwaltverein (DAV) lehnt den Plan von Union und SPD zur
Einführung eines Fahrverbots als Hauptstrafe in einer Stellungnahme vom 12.
Dezember 2013 ab. Es handele sich um “reine Effekthascherei”. Das bisherige
strafrechtliche Sanktionssystem reiche vollkommen aus. Außerdem führe ein
solches Fahrverbot zu ungleicher Bestrafung, moniert der DAV.

Denn ein solches Fahrverbot könnte nur gegen Täter verhängt werden, die
einen Führerschein haben, wohingegen Täter ohne Führerschein mit Geld- oder
Gefängnisstrafen härter sanktioniert würden, so der DAV. Auch Täter mit
Führerschein würden ungleich bestraft, da die Angewiesenheit auf ein Auto
abhängig vom Wohnort unterschiedlich stark sei. Ferner könnten sich “gut
situierte” Straftäter eher Fahrdienste leisten als sozial Schwache.

Der DAV betont außerdem, dass das Fahrverbot von seinem Charakter her eine
Nebenstrafe sei, die spezialpräventiv als Warnungs- und Besinnungsstrafe für
nachlässige oder leichtsinnige Kraftfahrer gedacht sei. Es sollte auf seine
Funktion als Reaktionsmittel bei Verkehrsdelikten beschränkt bleiben. Kein
Straftäter werde sich durch ein Fahrverbot als Strafe etwa dazu erziehen
lassen, Ladendiebstähle oder Gewaltdelikte künftig nicht mehr zu begehen.
Darüber hinaus sei es aufwendig, solche Fahrverbote zu kontrollieren.

Quelle: beck-aktuell.de
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