Die schon Ende Mai 2006 beschlossene sog. Kennzeichnungsverordnung soll dazu
beitragen, die Feinstaubbelastung zu reduzieren, die in den Städten derzeit
vielfach zu hoch ist. Dazu wird eine bundesweit einheitliche Kennzeichnung
von Autos, Lastwagen und Bussen mit Plaketten nach Höhe ihrer
Feinstaubbelastung vorgenommen. Zudem wird ein neues Verkehrszeichen
“Umweltzone” eingeführt, das ein feinstaubbedingtes Fahrverbot für solche
Kfz signalisiert, die keine bestimmte Feinstaubplakette auf der Innenseite
der Windschutzscheibe tragen.

Die Feinstaubplakette wird es in drei verschiedenen Farben geben. Die
umweltfreundlichste Kategorie bildet Schadstoffgruppe 4 (Abgasnorm Euro 4
und besser). Sie erhält eine grüne Plakette. Schadstoffgruppe 3 (Abgasnorm
Euro 3) wird mit einer gelben, Gruppe 2 (Abgasnorm Euro 2) mit einer roten
Plakette versehen. Zur Schadstoffgruppe 1 zählen Wagen ohne geregelten
Katalysator und alte Diesel-Fahrzeuge. Sie werden nicht mit einer Plakette
gekennzeichnet und dürfen ausgewiesene Umweltzonen nicht mehr passieren. In
welchem Umfang rot und gelb gekennzeichnete Fahrzeuge in Umweltzonen fahren
dürfen, wird von den zuständigen Behörden auf kommunaler Ebene festgelegt.

Nach ersten Einschätzungen wird die Plakette zwischen fünf und zehn Euro
kosten und bei den Kfz-Zulassungsstellen, den TÜV-Stellen und bei den zur
Abgasuntersuchung zugelassenen Werkstätten ausgegeben.