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Die “Düsseldorfer Tabelle” ist nach ihrer Veröffentlichung am 11. Dezember 2024 mit einem geänderten Anhang “Tabelle Zahlbeträge” versehen worden. Diese Tabelle beziffert die nach Abzug des jeweiligen Kindergeldanteils zu zahlenden Kindesunterhaltsbeträge. Den zunächst veröffentlichten Zahlbeträgen lag ein Kindergeld von 250 Euro zugrunde. Das Kindergeld ist jedoch mit dem Steuerfortentwicklungsgesetz vom 23. Dezember 2024 (BGBl. 2024 I Nr. 449) ab Januar 2025 auf 255 Euro erhöht worden.
Die Tabelle mit aktualisiertem Angang können Sie der von uns zum Download bereitgestellten Düsseldorfer Tabelle 2025 entnehmen.
Die Leitlinien selbst und ihr Anhang I (Düsseldorfer Tabelle) sind unverändert geblieben. Mehr Details können Sie in unserem bereits veröffentlichten Artikel zur Düsseldorfer Tabelle 2025 nachlesen.

