Haben Sie daran gedacht, für Ihre GmbH den Jahresabschluss 2012 zu
veröffentlichen? Die Geschäftsführer sind gemäß § 325 HGB verpflichtet, den
Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
einzureichen und bekannt zu machen.

Für das Geschäftsjahr 2012 endet die Frist zur Einreichung spätestens am
31.
Dezember 2013
.

Kommt der Geschäftsführer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann gegen ihn
oder gegen die GmbH ein Ordnungsgeld von mindestens 2500 Euro
festgesetzt werden.