Die Justizminister der 25 EU-Staaten beschlossen am 25.02.2005 in Brüssel
endgültig die gegenseitige Anerkennung von Geldstrafen und Geldbußen. Danach
muss das Heimatland eines Autofahrers alle Strafen von 70 Euro und mehr
eintreiben, die auf Fahrfehlern im EU-Ausland beruhen. Bisher waren
Autofahrer bei Regelverstößen in anderen EU- Staaten oft straffrei geblieben.