Bevor ein Arbeitgeber auf Druck von Arbeitskollegen eventuell kündigen darf,
muss er konkrete Maßnahmen ergriffen haben, die Drucksituation zu
beseitigen. Ein Arbeitsverhältnis kann aber gerichtlich gegen Zahlung einer
Abfindung aufgelöst werden, wenn der Arbeitnehmer den Arbeitgeber bei einer
Behörde anzeigt, ohne vorher mit ihm eine Klärung versucht zu haben Das hat
das Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein mit Urteil vom 20. März 2012
entschieden (Az.: 2 Sa 331/11).

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