Die Bundesregierung plant, die Auflagen für den Lärmschutz an Sportplätzen
und -anlagen in Wohngebieten zu lockern. Die Kanzlei Schmitter & Rütter
begrüßt die Initiative außerordentlich. Sie berät seit vielen
Jahren Verbände und Vereine auch aus dem Bereich Sport und ist als Partner
des Instituts für Sport- und Vereinberatung “FFF – Five For Future” auch an
der Entwicklung von komplexen Sportstätten beteiligt.

Es ist nicht allein der Lärm von Sportlern oder Zuschauern – es ist auch der
Basketball, der wiederholt gegen das Brett knallt, oder der Fußball, der
aufdem Bolzplatz statt ins Tor daneben gegen den Metallzaun schlägt, was
immer häufiger für Konflikte mit den Anwohnern sorgt. Sie neigen dabei auch
immer mehr zu rechtlichen Schritten und zur Klage gegen die Städte und
Gemeinden als Eigentümer der Sportstätten – und dies mit Erfolg. Die
Nutzungszeiten der Anlagen werden daraufhin stärker eingeschränkt und stehen
Kindern und Jugendlichen, die durch längere Schulzeiten eh schon weniger
Freizeit am Nachmittag haben, ebenso wie Erwachsenen weniger zur Verfügung.

Die Bundesregierung will die Stellung der Sportler nun stärken, auch die
Sonntagsruhe steht hierbei zur Disposition. Wie die Westdeutsche Allgemeine
Zeitung (WAZ) unter anderem in ihrer Online-Ausgabe am 23. Januar
berichtete, sei geplant, die strengen Lärmschutzauflagen für den Betrieb von
Sportstätten in Wohngebieten zu lockern. Das Verbot, sonntags zwischen 13
und 15 Uhr auf Fußballplätzen zu trainieren oder zu spielen, steht dabei
auch auf der Kippe. Der Spielbetrieb von Kinder- und Jugendmannschaften
solle nach ersten Überlegungen nicht mehr als Lärm gewertet werden, heißt es
weiter, und die Modernisierung alter Sportanlagen künftig nicht mehr dazu
führen, dass nach dem Umbau niedrigere Lärmgrenzen gelten.

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