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Liebe macht manchmal nicht nur blind, sondern auch taub. Jedenfalls macht Liebe auch vor dem Büro nicht immer halt. Es kommt vor, dass Kollegen Gefühle füreinander entwickeln und sich auf eine Beziehung am Arbeitsplatz einlassen. Doch was ist erlaubt, und wann wird es kritisch?
Bei einem Coldplay-Konzert in Boston wurde durch eine “Kiss Cam” eine Affäre des Tech-CEO Andy Byron mit seiner Personalchefin Kristin Cabot öffentlich. Beide haben daraufhin ihren Job verloren. In einer offiziellen Stellungnahme des Unternehmens hieß es unmissverständlich: “Unsere Führungskräfte sind aufgefordert, Maßstäbe in Verhalten und Verantwortlichkeit zu setzen. Dieser Standard wurde zuletzt nicht erfüllt.”
Ist eine Beziehung am Arbeitsplatz erlaubt? In Deutschland sind – anders zum Beispiel als in den USA – Affären oder Beziehungen im Job grundsätzlich Privatsache. Eine Pflicht, die Beziehung beim Arbeitgeber anzuzeigen, gibt es nicht. Aber: Die Arbeitsleistung darf unter der Beziehung nicht leiden, der Betriebsfrieden darf nicht gestört werden. Zärtlichkeiten oder Streitereien am Arbeitsplatz sind tabu. Ganz wichtig: Der Partner darf nicht gegenüber anderen Mitarbeitern bevorzugt werden. Bei möglichen Interessenkonflikten empfiehlt es sich daher, die Beziehung offenzulegen. Wird die Grenze überschritten, kann der Arbeitgeber reagieren, etwa durch Abmahnung, Versetzung oder gar durch eine Kündigung.
Obacht ist geboten bei Beziehungen zwischen Führungskräften und Untergebenen. Hier drohen nicht nur Interessenkonflikte, sondern auch Vorwürfe von Machtmissbrauch oder sexueller Belästigung.
Fazit: Liebe ja, Rechtsbruch nein. Eine Beziehung am Arbeitsplatz ist in Deutschland erlaubt, solange sie Arbeit und Betriebsklima nicht stört. In manchen Unternehmen gibt es Regelungen, die insbesondere die Problematik von Interessenkollisionen berücksichtigt. Wenn etwa Entscheidungen im Vier-Augen-Prinzip zu treffen sind, ist eine Beziehung stets problematisch; wenn die Beziehung geheim gehalten wird, kann dies einen schweren Vertrauensbruch darstellen – und dann auch zu einer Kündigung führen.

