Ein Arbeitgeber, der wegen des Verdachts einer vorgetäuschten
Arbeitsunfähigkeit einem Detektiv die Überwachung eines Arbeitnehmers
überträgt, handelt rechtswidrig, wenn sein Verdacht nicht auf konkreten
Tatsachen beruht. Für dabei heimlich hergestellte Abbildungen gilt dasselbe.

Eine solche rechtswidrige Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts
kann einen Anspruch auf finanzielle Entschädigung (“Schmerzensgeld”)
begründen – wie im Falle einer Sekretärin, deren wegen eines
Bandscheibenvorfalls andauernde Arbeitsunfähigkeit vom Geschäftsführer ihres
Arbeitgebers angezweifelt wurde, woraufhin dieser einen Detektiv zur
Observation beauftragte.

Lesen Sie die Hintergründe über den vor dem Bundesarbeitsgericht
verhandelten Fall in unserem Urteil
des Monats
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