Ein Rechtsanwalt sollte sich rhetorisch sicher bewegen und ausdrücken
können. Dass auch ihn die Emotion zu unbedachten Äußerungen verführen kann,
ist menschlich. Dass er sich dabei aber nicht nur vor Gericht im Zaume
halten sollte, hat sich jetzt am Amtsgericht Limburg ereignet. Ein
Rechtsanwalt wurde wegen Beleidigung einer Amtsanwältin in einem Schriftsatz
zu 3000 Euro Geldstrafe verurteilt.

Der 63 Jahre alte Jurist aus Bad Lahnstein (Rheinland-Pflaz) hatte eine
Amtsanwältin, Mitarbeiterin der Staatsanwaltschaft, in einem Schriftsatz als
“Schmalspurjuristin” bezeichnet, die nicht fähig sei, auf der Klaviatur des
Rechts auch nur “Hänschen klein” zu klimpern. Anlass war eine Anzeige des
Rechtsanwalts gegen einen Lkw-Fahrer wegen Unfallflucht. Die Amtsanwältin
hatte das Verfahren eingestellt.

Der Leiter der Staatsanwaltschaft Limburg sah durch das Schreiben seine
Mitarbeiterin diffamiert und zeigte den Rechtsanwalt an. Vor Gericht sagte
der Angeklagte, er sei sich keiner Schuld bewusst. Schließlich sei auch er
selbst schon als Feld-, Wald- und Wiesenanwalt tituliert worden. Den
Vorschlag des Richters, sich bei der Amtsanwältin zu entschuldigen und eine
Geldbuße zu zahlen, um eine Verurteilung zu vermeiden, lehnte der Beklagte
ab. Daraufhin verhängte das AG Limburg die 3000 Euro Geldstrafe gegen den
uneinsichtigen Juristen als 30 Tagessätze zu je 100 Euro.

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