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Allgemeines

Im Bereich des Wohnungseigentums finden sich eine Vielzahl von beteiligten Personen, Gruppen und Institutionen. Dies sind zum Beispiel die Gemeinschaft der Eigentümer als Ganzes, die einzelnen Eigentümer, eine Gruppe von Eigentümern, der Beirat, der Vorsitzende bzw. einzelne Mitglieder des Beirates, die Verwaltung, die Wohnungseigentümerversammlung, Mieter einzelner Wohnungseigentümer, Firmen die mit Arbeiten durch die Gemeinschaft oder von anderen Beteiligten am Gemeinschafts- oder Sondereigentum beauftragt werden.

Allein aus dem Umfang der Aufzählung der möglichen beteiligten Personen oder Gruppierungen ergeben sich in der Praxis eine Vielzahl von unterschiedlichen Rechtsbeziehungen. Diese Rechtsbeziehungen richten sich dabei nach völlig unterschiedlichen Rechtsgrundlagen.

Gerade in größeren Gemeinschaften, aber auch bei kleineren, besteht daher ein erhebliches Konfliktpotential auf Grund der Vielzahl der möglichen beteiligten Parteien. Dabei kann es um kleinere Außenstände eines Eigentümers bezüglich der fälligen Wohngeldzahlung gehen, aber auch um hohe Beträge bei dem Beschluss der Jahresabrechnung.

Oft werden Fragen gestellt wie

  • Kann ich als Eigentümer die Gemeinschaft zwingen Wasseruhren einzubauen und danach abzurechnen?
  • Muss ich als Sondernutzungsberechtigter immer alle Kosten für die Instandhaltung des betroffenen Gemeinschaftseigentums alleine tragen?
  • Kann ich die Gemeinschaft zwingen eine bestimmte Instandhaltungsmaßnahme zu beschließen?
  • Wie kann die Gemeinschaft gegen Wohnungseigentümer vorgehen, die über Jahre das Wohngeld nicht oder nicht pünktlich zahlen?
  • Wie hafte ich als Eigentümer wenn mein Mieter Schäden am Gemeinschaftseigentum verursacht?
  • Wie kann die Gemeinschaft gegen den Mieter eines Eigentümers vorgehen, wenn dieser Mieter den Hausfrieden stört?
  • Wie und in welchem Verfahren kann ich Beschlüsse der Wohnungseigentümerversammlung anfechten?

Diese beispielhafte Aufzählung zeigt schon die Vielzahl der möglichen Probleme. Oft hilft hier schon im Vorfeld eine professionelle Beratung spätere Konflikte zu vermeiden. Dies insbesondere in Hinblick darauf, dass es sich bei Wohnungseigentum um eine Angelegenheit handelt, die langjähriges Zusammenleben auf einem bestimmten Raum in einer Gemeinschaft zum Gegenstand hat.

Das Wohnungseigentumsrecht wird bearbeitet von Herrn Rechtsanwalt Marcel Schulze Bomke-Vossschulte. Im Sekretariat steht Ihnen Frau Monika Abraham für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.

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