Reform des Unterhaltsrechts
Am 5.4.2006 hat die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung
des Unterhaltsrechts beschlossen. Das Inkrafttreten ist zum 1.7.2007
geplant. Mit den Neuregelungen wird die Stärkung der Eigenverantwortung der
geschiedenen Ehegatten angestrebt, weil diese Einfluss insbesondere auf die
Entscheidung eines die gemeinsamen Kinder betreuenden Ehegatten nehmen kann,
sich nicht in eine lang andauernde wirtschaftliche Abhängigkeit zum anderen
Ehegatten zu begeben, sondern so früh wie möglich berufliche Tätigkeit und
Kinderbetreuung miteinander in Einklang zu bringen, um im Falle des
Scheiterns der ehelichen Beziehung eine wirtschaftliche Abhängigkeit
jedenfalls zu begrenzen.
Kernstück der Reform ist die Auflösung des bestehenden Rangfolgesystems nach
§§ 1582, 1609, 1615l III 2, 3 BGB. Die neuen Rangbestimmungen geben ein klar
abgrenzbares System vor, in dem zu Unterhaltszwecken verfügbare Einkommen in
der Reihenfolge der Rangstufen jeweils in Höhe des geschuldeten vollen
Unterhalts bedient wird, ehe die nächste Rangstufe zum Zuge kommt. Dabei
gewährt die neue Rangordnung den minderjährigen und privilegierten
volljährigen Kindern den absoluten Vorrang vor den anderen
Unterhaltsberechtigten.
Für Fragen zum Unterhaltsrecht stehen Ihnen Frau Rechtsanwältin Ilona Janzik
zur Verfügung.