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Während der Arbeitszeit ein Kaffeeklatsch mit den Kollegen oder im Homeoffice mal schnell die Wohnung saugen – ist das Arbeitszeitbetrug und ein Kündigungsgrund? Unter Umständen ja! Arbeitszeitbetrug umfasst eine Vielzahl von Verstößen. Zu den häufigsten zählen:

Falsche Zeiterfassung
Ein Arbeitnehmer gibt die falsche Zeit an, zu der er seine Arbeit begonnen oder beendet hat, oder schummelt bei Pausenzeiten.

Private Tätigkeiten während der Arbeitszeit
Dies kann das private Telefonieren, Einkaufen oder eben auch Tätigkeiten im Homeoffice, wie etwa das Wäschewaschen oder der Wohnungsputz, sein.

Buddy Punching
Hierbei lassen sich Kollegen gegenseitig ein- oder ausstempeln, um Arbeitszeit zu fälschen und sich ungerechtfertigt Arbeitszeit und damit Lohn zu verschaffen.

In all diesen Fällen täuscht der Arbeitnehmer eine Arbeitszeit vor, die er in Wirklichkeit nicht geleistet hat und kassiert dennoch Lohn. Dabei lautet der bekannte Grundsatz: Kein Lohn ohne Arbeit. Für den kündigungsrelevanten Arbeitszeitbetrug ist entscheidend, dass der Arbeitnehmer vorsätzlich über die erbrachte Arbeitszeit täuscht und dadurch das notwendige Vertrauen zwischen dem Arbeitnehmer und dem Arbeitgeber zerstört wird.

Mögliche Konsequenzen
Arbeitszeitbetrug ist in der Regel ein wichtiger Grund für eine fristlose Kündigung. Das bedeutet, dass der Arbeitgeber den Arbeitnehmer ohne Vorwarnung und ohne Abmahnung kündigen kann. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat betont, dass selbst kleinere Täuschungen über die Arbeitszeit das Vertrauen so stark erschüttern können, dass eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht mehr zumutbar ist.