Wenn es um das größte soziale Netzwerk der Welt geht, kann auch eine
Verhandlung an einem Amtsgericht auf bundesweites mediales Interesse stoßen.
So geschehen bei einer Beleidung eines Lehrers auf Facebook durch seine
Schülerin.

Die 14-Jährige besucht eine Förderschule und schoss während des Unterrichts
ein Foto ihres 64 Jahre alten Lehrers. Dieses veröffentlichte sie auf ihrer
persönlichen Facebook-Seite mit dem Kommentar “Behinderter Lehrer ever”. Der
Pädagoge wurde durch einen Mitschüler später darauf aufmerksam gemacht. Er
selbst gehört nicht zum “Freundeskreis” der Schülerin bei Facebook, aber
auch so genannte Freunde von Freunden können durchaus solche Einträge sehen.
Damit sei laut Justiz von einem “relativ großen Kreis” auszugehen, der den
Eintrag der 14-Jährigen sehen konnte.

Das Amtsgericht Düsseldorf hat die Jugendliche zu 20 Sozialstunden
verurteilt. Sie hatte sich bereits vor der Verhandlung geständig gezeigt und
ihre Aktion bedauert. So sei das hochgeladene Foto eine Retourkutsche
gewesen. Der Lehrer hatte zuvor für die Internetseite der Schule zahlreiche
Fotos erstellt, auf denen angeblich auch die Beklagte zu sehen gewesen sein
soll. Damit sei sie nicht einverstanden gewesen und habe sich über die
Aktion geärgert.

Ob der Pädagoge eine andere Maßnahme als eine Strafanzeige hätte ergreifen
sollen, ließ das Amtsgericht im Rahmen der Verhandlung am 7. Juni 2016
offen. Die Jugendrichterin betonte laut eines Gerichtssprechers in der
Verhandlung, dass Lehrer nicht alles “hinnehmen müssten” und durch das
mediale Interesse an dem Fall das Mädchen nun selbst erfahre, wie unangenehm
es sein könne, öffentlich zur Schau gestellt zu werden.

Foto: F.Gopp/pixelio.de