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Die Tätowierung eines Skeletts einschließlich Totenkopf lässt sich nicht grundsätzlich auf eine gewaltverherrlichende Einstellung schließen. Dies hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf im Sinne eines Bewerbers für den Polizeivollzugsdienst entschieden, nachdem dieser im Verfahren entsprechende Erläuterungen zu seinem Tattoo gegeben hatte. Die Kammer hat das Land Nordrhein-Westfalen verpflichtet, den Antragsteller vorläufig in den Vorbereitungsdienst für den Polizeivollzugsdienst einzustellen.

Zur Begründung führt das Gericht aus: Zwar könne eine Tätowierung, die ein dauerhaftes und intensives Bekenntnis zu einer Haltung oder Überzeugung darstelle, Zweifel an der charakterlichen Eignung eines Bewerbers für den Polizeidienst begründen, wenn diese Überzeugung mit der freiheitlichen demokratischen Grundordnung nicht vereinbar sei. Das hänge jedoch vom tätowierten Motiv, der Einbettung in ein etwaiges Bildprogramm weiterer Tätowierungen und den Angaben des Betroffenen zu seinen Beweggründen für die Tätowierung ab. Diese Umstände habe die Einstellungsbehörde hier nicht ausreichend berücksichtigt, sondern unter anderem darauf abgestellt, dass die Zähne im Kiefer des Totenschädels “überdimensional groß” seien und daher Angst einflößend wirkten und dass im Skelett auf Gewalteinwirkung hindeutende Risse zu erkennen seien.

Diese Details der interpretationsfähigen Darstellung haben indes für das Gericht keine greifbaren Anhaltspunkte für eine die Einstellung in den Polizeidienst ausschließende Gewaltverherrlichung durch den Antragsteller geboten. Denn die Tätowierung auf seinem Oberarm zeigt nicht nur einen Totenkopf, sondern ein Skelett mit einer Kette in der Hand, an der eine Sanduhr befestigt ist. Daneben befinden sich auf dem Arm weitere Tätowierungen mit den Motiven eines Engels, einer Friedenstaube und eines Auges.

Der Bewerber führte in seiner diesbezüglichen Stellungnahme aus, diese Motive sollten im Gesamtbild Werte und Eigenschaften darstellen, die für seinen Lebensweg von besonderer Bedeutung seien. So stehe der Engel für Schutz, Geborgenheit, Kraft und Mut, die Friedenstaube für Liebe, Hoffnung und Versöhnung sowie das Auge für Erkenntnis, Wissen und Wahrheit. Das Skelett mit der Sanduhr symbolisiere die Vergänglichkeit des menschlichen Lebens und sei Mahnung, die Lebenszeit sinnvoll zu nutzen.

Gegen die Entscheidung kann Beschwerde eingelegt werden, über die das Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen in Münster entscheidet.

Verwaltungsgericht Düsseldorf
Beschluss vom 14. September 2021 – 2 L 1822/21