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Pünktlichkeit gilt allgemein als Tugend. Doch zu früh zur Arbeit zu kommen, kann ein Problem sein. In Spanien verlor eine junge Mitarbeiterin ihren Job, weil sie regelmäßig zu früh zur Arbeit erschien.

 

Früher da ohne zu arbeiten

Der Arbeitsbeginn laut Arbeitsvertrag war um 7.30 Uhr. Ihre Aufgabe in der Logistik: Routen und Fahrzeuge prüfen. Vor 7.30 Uhr gab es nichts zu tun. Trotzdem erschien sie immer wieder zwischen 6.45 und 7 Uhr. Daraufhin wurde sie mündlich ermahnt, schriftlich verwarnt und erhielt eine klare Anweisung, das Gelände nur bei Arbeitsbedarf zu betreten. Auch danach kam die Mitarbeiterin noch 19 weitere Male zu früh. Es folgte die Kündigung.

Das spanische Gericht gab dem Arbeitgeber recht. Die Richter sahen ein schweres Fehlverhalten. Nicht wegen der Pünktlichkeit, sondern wegen des Verhaltens dahinter. Es ging um: Ignorieren klarer Anweisungen, Störung der betrieblichen Ordnung, Anwesenheit ohne Arbeitsaufgabe, Missachtung von Abmahnungen. Das Gericht sprach von Ungehorsam, Illoyalität und Vertrauensmissbrauch.

 

Arbeitszeitbetrug ist ein Kündigungsgrund

Auch nach deutschem Recht wäre dieser Fall ähnlich zu entscheiden, konkret geht es insbesondere um den Vorwurf des Arbeitszeitbetrugs. Wer sich einstempelt, ohne zu arbeiten, und obwohl klar ist, dass noch kein Arbeitsbeginn ist, täuscht den Arbeitgeber über die tatsächliche Arbeitszeit. Das kann eine verhaltensbedingte – und sogar eine fristlose – Kündigung rechtfertigen.

Natürlich ist nicht jede frühe Anwesenheit ist verboten, niemand muss draußen warten. Erlaubt ist zum Beispiel Kaffee trinken oder im Pausenraum warten. Nicht erlaubt ist frühes Einstempeln ohne Arbeitsleistung. Nicht das Dasein ist das Problem – sondern der Arbeitszeitbetrug. Also: Arbeitszeit beginnt nicht nach Gefühl, sondern nach Vertrag. Anweisungen des Arbeitgebers sind einzuhalten und Abmahnungen sollte niemand auf die leichte Schulter nehmen.