Viele Bürger haben auf ihrem Briefkasten die Aufschrift “Bitte keine
Werbung” stehen. Das Landgericht Lüneburg stellt das Zuschicken von
Postwurfsendungen gegen den Willen des Empfängers als rechtswidrig dar.

Das Ausliefern unerwünschter Reklame sei ein Verstoß gegen das Recht auf
informationelle Selbstbestimmung, sagt das Gericht. Erkennbar nicht
erwünschte Sendungen seien außerdem eine unzumutbare Belästigung. Geklagt
hatte ein Rechtsanwalt aus Lüneburg gegen die Deutsche Post DHL. Trotz
dreier Schreiben habe er weitere Male deren Produkt “Einkauf aktuell” – ein
Programmheft und Werbeprospekte in Klarsichtfolie verpackt – erhalten. Eine
Unterlassungserklärung wollte die Post nicht abgeben, weil Kosten und Mühen
gemessen an der Belästigung des Klägers zu hoch seien.

Die Post erwiderte, er könne einfach einen Aufkleber “Werbung – nein,
danke!” an den Briefkasten anbringen. Das wollte der Kläger aber nicht; er
wolle selbst entscheiden, welche Werbung er bekommen will und welche nicht.
Das Landgericht sah das ähnlich: Ein solcher Aufkleber sei nicht notwendig,
wenn der Empfänger auf anderem Wege eindeutig zu verstehen gegeben habe,
dass er diese Werbung nicht wünsche.

“Im Hinblick auf die erhebliche Anzahl von Werbeverweigerern wird dies
gegebenenfalls dazu führen, dass die bisher bekannte Form der
Postwurfsendungen nicht mehr möglich sein wird”, heißt es im Urteil. Wegen
der grundsätzlichen Bedeutung für die gesamte Werbewirtschaft ließ die
Kammer eine Revision zu. Der Fall könnte also bis zum Bundesgerichtshof
führen.

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