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Die Corona-Pandemie hat nicht nur in Schulen, sondern auch in vielen Bereichen der Berufswelt zu einem Digitalisierungs-Schub geführt. Die Arbeitswelt hat sich seither verändert: Mobiles Arbeiten ist keine Seltenheit mehr. Viele Arbeitskräfte, die während der Pandemie (oft erstmals) morgens nicht ins Büro gefahren sind, sondern von zu Hause gearbeitet haben, wollen zum Beispiel den Vorteil des eingesparten Weges zur Arbeit und zurück nicht missen. Aber auch viele Arbeitgeber sehen für sich Vorteile im mobilen Arbeiten – in manchen Unternehmen stehen seither Büroräume, teilweise ganze Büroetagen, zeitweise leer.

Arbeitnehmer stehen während ihrer beruflichen Tätigkeit unter dem Schutz der Unfallversicherung über die Berufsgenossenschaften. Erlittene Unfälle im Betrieb sind hierbei ebenso versichert wie Unfälle auf dem Weg zum Arbeitsplatz und später wieder nach Hause. Was aber passiert, wenn man im Homeoffice, während der Arbeitszeit, einen Unfall erleidet?

Das Bundessozialgericht hatte in einem durchaus außergewöhnlichen Fall arbeitnehmerfreundlich entschieden. Beim Hochdrehen der Heizungsanlage in seinem Haus erlitt der Beschäftigte eine Augenverletzung aufgrund einer Verpuffung des Heizkessels. Der erlittene Schaden kann nach Auffassung des Gerichts vom Schutz der Unfallversicherung umfasst sein, wenn das Ziel des Hochdrehens zumindest auch die Erhöhung der Temperatur am häuslichen Arbeitsplatz war: “Bei unternehmensdienlichen Verrichtungen sind auch im Homeoffice die von privaten Gegenständen ausgehenden Gefahren versichert”, heißt es in dem Urteil (Az. B 2 U 14/21 R). Entscheidend ist, ob ein sachlicher Zusammenhang zwischen der beruflichen Tätigkeit und dem Unfallereignis besteht.

 

Aufgrund einer aktuell veröffentlichten Rechtskolumne haben wir diesen Fall aus dem März 2024 noch einmal aufgegriffen.