Der Arbeitgeber kann von seinem Mitarbeiter ohne Angabe von Gründen bereits
ab dem ersten Krankheitstag die Vorlage eines Attestes verlangen. Das
entschied jetzt das Bundesarbeitsgericht. Gesetzliche Pflicht bleibt es,
seinen Arbeitgeber im Krankheitsfall unverzüglich darüber zu informieren und
spätestens am vierten Krankheitstag einen Attest vorzulegen.

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des Monats
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