Der 4. Senat des Oberverwaltungsgerichts für das Land Nordrhein-Westfalen
hat die Klage eines Pizza-Lieferdienstes gegen die
Allgemeinverbindicherklärung eines Tarifvertrags für das Hotel- und
Gaststättengewerbe abgewiesen.

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des Monats
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Foto: Petra Bork/pixelio.de