Der Bundesgerichtshof hat sich mit der Frage befasst, ob der Eigentümer
eines Grundstücks von seinem Nachbarn die Beseitigung von Bäumen wegen der
von ihnen verursachten Verschattung verlangen kann.

Der Garten der Kläger grenzt an eine öffentliche Grünfläche. Dort stehen in
einem Abstand von neun und 10,30 Meter von der Grundstücksgrenze zwei etwa
25 Meter hohe, gesunde Eschen. Die Anwohner verlangen die Beseitigung dieser
Bäume mit der Begründung, ihr Garten werde vollständig verschattet. Er eigne
sich infolgedessen weder zur Erholung noch zur Hege und Pflege der von ihnen
angelegten anspruchsvollen Bonsai-Kulturen.

Alle gerichtlichen Instanzen wiesen die Klage ab. Lesen Sie mehr über die
Hintergründe in unserem Urteil
des Monats
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