Das Landesarbeitsgericht Köln hat mit einem jetzt veröffentlichten Beschluss
entschieden, dass Mitarbeiterinnen nicht vorgeschrieben werden darf, die
Fingernägel nur einfarbig zu tragen, und von männlichen Mitarbeitern nicht
verlangt werden darf, bei Haarfärbungen nur natürlich wirkende Farben zu
tragen. Der Beschluss betraf eine Gesamtbetriebsvereinbarung eines
Unternehmens, das an Flughäfen im Auftrag der Bundespolizei Fluggastkontrollen
vornimmt.

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