Verbraucher können auch bei nur geringer Aufmerksamkeit erkennen, dass die Diagonale eines Plüschtiers größer ist als seine Stehhöhe. Dies hat der für Wettbewerbsrecht zuständige 6. Zivilsenat des Oberlandesgerichts (OLG) Köln einem aktuellen Urteil zu Grunde gelegt.

In dem Rechtsstreit hatten sich zwei Importeure von Plüschtieren darüber gestritten, ob die Verbraucher durch die Werbung des beklagten Unternehmens in die Irre geführt werden. Dieses hatte bei den gängigen Online-Verkaufsportalen die Höhe der bis zu 160 Zentimeter großen Teddybären gemessen vom linken Ohr bis zum rechten Fuß angegeben. Diese Diagonale war auch auf den Verkaufsbildern eingezeichnet. Der Kläger hielt dies für eine Irreführung der Verbraucher. Die tatsächliche Stehhöhe der Tiere, gemessen vom Scheitel bis zur Sohle, sei nämlich rund 15 Prozent kleiner als die angegebenen Maße, und Verbraucher würden sich keine Gedanken darüber machen, dass die diagonale Messung ein größeres Längenmaß ergebe als eine Messung vom Scheitel bis zur Sohle. Die Beklagte hielt dagegen, dass die Diagonale auf den Bildern korrekt eingezeichnet und den Verbrauchern bekannt sei, dass eine Diagonale länger sei als die bloße Höhe. Dies ergebe sich bereits aus der Werbung für TV-Geräte, bei denen stets die Diagonale angegeben werde.

Das OLG Köln folgte der Argumentation der Beklagten und wies – anders als noch das Landgericht – die Klage ab und hat auch die Revision nicht zugelassen.

Der Senat führte aus, dass aufgrund der eingezeichneten Diagonale für die Verbraucher auch bei nur geringer Aufmerksamkeit klar sein sollte, dass sich die angegebene Länge auf die Diagonale und nicht auf die Höhe des Plüschtiers bezieht. Anders als der Kläger ging der Senat davon aus, dass den durchschnittlichen, auch flüchtigen Verbrauchern das Verhältnis einer Diagonalen zur Höhe bewusst ist. Die Erkenntnis, dass die Diagonale länger als die Höhe ist, ergebt sich schon aus mathematischen Grundkenntnissen. Auf den Werbebildern war die eingezeichnete Diagonale auch erkennbar länger als die Höhe. Und schließlich, so das Gericht, sei die Größe eines Plüschtiers nur eines von mehreren Kriterien, das bei dem Kauf eine Rolle spiele. Für die Kaufentscheidung sei zumeist viel wichtiger, ob das Plüschtier “süß” aussehe.

Oberlandesgerichts Köln
Urteil vom 6. Februar 2019 – 6 U 141/18

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