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Unsere Tätigkeit umfasst:

  • Beratung in allen miet- und pachtrechtlichen Fragen – Fertigung von Vertragsurkunden
  • Außergerichtliche Vertretung von Vermietern/Verpächtern sowie Mietern/Pächtern gegenüber dem jeweiligen Vertragspartner und Dritten
  • Gerichtliche Vertretung in Klageverfahren, in Verfahren gerichtet auf den Erlass bzw. die Abwehr von einstweiligen Verfügungen und in selbständigen Beweisverfahren
  • Gerichtliche Mahn- und Vollstreckungsbescheidsverfahren
  • Zwangsvollstreckungsmaßnahmen, Pfändungen
  • Wahrnehmung von Übergabeterminen, Rückgabeterminen, Besichtigungsterminen, Sachverständigenterminen
  • Zustellung von Schriftstücken (Kündigungen etc.)

In Fragen der Begründung von Miet-/Pachtverhältnissen:

  • Selbstauskunft des Mieters/Pächters
  • Miet-/Pachtverträge
  • Wohnraummietvertrag, Gewerberaummietvertrag
  • Untermietvertrag
  • Betriebskostenvereinbarung, Kautionsvereinbarung, Kleinreparaturvereinbarung, Schönheitsreparaturvereinbarung, Tierhaltungsvereinbarung
  • Nachtragsvereinbarungen, nachträgliche Renovierungsvereinbarungen
  • Mietpreisvereinbarung, Optionsvereinbarungen, Konkurrenzschutzvereinbarung, Verwaltungskostenvereinbarung, Werbevereinbarung
  • individuelle Vereinbarungen
  • Wahrung von Schriftformerfordernissen (Vorzeitige Kündigungsmöglichkeiten bei Nichtbeachtung)

In Fragen der Durchführung von Miet-/Pachtverhältnissen:

  • Wohnungs-/Gewerberaum-/Pachtraumübergaben bei Miet-/Pachtbeginn
  • Betriebskostenabrechnungen, Heizkostenabrechnungen (Nebenkostenabrechnungen)
  • Mietanpassungen/-erhöhungen bei Staffel-/Indexmieten, bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete, bei Modernisierungen
  • Betriebskostenvorauszahlungsanpassungen/-erhöhungen
  • Mängel der Mietsache, Schimmelpilzbefall
  • Mietminderung, Ausübung von Zurückbehaltungsrechten, Selbstvornahmerechte
  • Schönheitsreparaturen, Renovierung
  • Anzeige-/Duldungspflichten von Vermieter und Mieter
  • Besichtigungs-/Betretungsrechte
  • Miet-/Pachtverhältnis nach dem Tode eines Mieters/Pächters

In Fragen der Beendigung von Miet-/Pachtverhältnissen:

  • Kündigungen wegen Eigenbedarf, wirtschaftlicher Verwertung, Pflichtverstößen, insbesondere Zahlungsrückständen, unpünktlicher Zahlungen, Störung des Hausfriedens, Gefährdung der Mietsache, Mängeln der Mietsache usw.
  • Wahrung von Abmahnungs- und Kündigungserfordernissen
  • Aufhebungsvereinbarungen
  • Wohnungs-/Gewerberaum-/Pachtraumrückgabe bei Miet-/Pachtende
  • Pflichten des Mieters nach beendetem Mietverhältnis (Schönheitsreparaturen, Reinigung, Rückbaupflichten etc.)
  • Wahrung von Fristsetzungserfordernissen
  • Schäden an der Mietsache, Schadenersatz (kurze Verjährung)

In Grundstücks- und Immobilienfragen:

  • Veräußerung/Erwerb von Immobilien
  • Untersuchung, Prüfung und Bewertung eines potentiellen Immobilienkaufs (Due Diligence)
  • Prüfung bestehender Mietverhältnisse beim beabsichtigten Verkauf/Kauf vermieteter Immobilien
  • Begleitung bei Vertragsanbahnung, Vertragsverhandlung, Vertragsabschluss und Vertragsdurchführung im Immobiliengeschäft
  • Maklerrecht
  • Zwangsverwaltung
  • Zwangsversteigerung

Das Miet- und Pachtrecht, Grundstücks- und Immobilienrecht sowie Wohnungseigentumsrecht wird von Herrn Rechtsanwalt Marcel Schulze Bomke-Vossschulte bearbeitet. Er ist seit 1996 als Rechtsanwalt mit diesem Tätigkeitsschwerpunkt beruflich tätig, zunächst bis 2001 in einer überörtlichen Sozietät, seit 2002 bei den Rechtsanwälten Schmitter. Zu den vertretenen privaten als auch gewerblichen Vermietern, Mietern und Hausverwaltungen bestehen vielfach langjährige Mandantenverhältnisse.

Im Sekretariat stehen Ihnen Frau Heike Steffens und Frau Katja Oeben für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.