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Das Steuerrecht ist ein höchst umfangreiches Rechtsgebiet, das besondere Kenntnisse voraussetzt. Daher arbeiten wir sowohl mit den Steuerberatern unserer Mandanten als auch mit uns kooperierenden Steuerberatern zusammen, um unseren Mandanten die bestmögliche Beratung zu bieten. Diese enge Zusammenarbeit ermöglicht es uns, trotz des meist großen Umfangs der Akten, Sie schnell und fristgemäß zu beraten. Unter anderem bei der rechtlichen Überprüfung von ergangenen Steuerbescheiden oder bei der Einlegung von Rechtsmitteln gegenüber den Finanzämtern.

Rechtsanwalt Thorsten Schmitter, der das Steuerrecht betreut, berät Sie aber auch im Steuerstrafrecht. Da die steuerrechtlichen Vorschriften so umfangreich sind, ist eine steuerstrafrechtliche Beratung von großer Bedeutung. Das Ziel der Beratung im Steuerstrafrecht ist oft die Vermeidung einer Hauptverhandlung bzw. vorab die Vermeidung von Ermittlungs- und Strafverfahren. Sowohl präventiv als auch bei bereits begangenen Steuervergehen erörtern wir mit Ihnen dafür den besten Lösungsweg. So beraten wir unter anderem bei strafbefreienden Selbstanzeigen, bei der Verteidigung gegen die Steuerfahndung und im Rahmen des Amnestiegesetzes (StraBEG).

Neben diesen eher klassischen Rechtsgebieten berät Sie Rechtsanwalt Schmitter aber auch bei den heutzutage immer häufiger durchgeführten Maßnahmen der Hauptzollämter – sprich bei Schwarzarbeit-Kontrollen. Die Hauptzollämter haben eine eigene Abteilung “Finanzkontrolle Schwarzarbeit” – kurz FKS -, der die Überprüfung von Beschäftigten und Arbeitgebern hinsichtlich der Einhaltung ihrer Pflichten insbesondere nach den Vorschriften des Sozial- und Arbeitsrechts und des Steuerrechts obliegt. Die von den Zollbehörden durchgeführten Kontrollen stellen für die Betroffenen häufig enorme Eingriffe in ihre Rechte dar, die nur teilweise hingenommen werden müssen. Herr Schmitter berät sowohl Unternehmen als auch Arbeitnehmer vorab und bei einer konkreten Maßnahme der Hauptzollämter über ihre Rechte und eine mögliche Verteidigung.

Die Strafen im Steuerstrafrecht und bei Verstößen gegen die Schwarzarbeit sind meist sehr empfindlich, daher ist eine professionelle Beratung ausgesprochen wichtig. Rechtsanwalt Thorsten Schmitter, hat neben seiner juristischen Ausbildung auch eine kaufmännische Ausbildung und ein Zusatz-Examen im Steuerrecht, das Voraussetzung für die Führung des Titels Fachanwalt für Steuerrecht ist, abgelegt.

Im Sekretariat stehen Ihnen Frau Heike Steffens und Frau Katja Oeben für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.