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Die wohl häufigste Problematik im Erbrecht ist es, einen Ausgleich zu schaffen zwischen dem letzten Willen eines verstorbenen Menschen und den Rechten der Hinterbliebenen. Daneben ist es häufig Aufgabe eines Erbrechtlers die Rechte der Erben untereinander zu ordnen und durchzusetzen. Nicht selten geraten Familien hierüber in Streit, was wir wenn möglich verhindern möchten.

Aufgrund des sehr persönlichen Bereiches, Erbe wird man schließlich meist über den Verlust eines nahen Angehörigen, sind erbrechtliche Mandate meist von einem sehr vertrauten und emotionalen Mandantenverhältnis geprägt. Wir verstehen uns nicht nur als rechtliche Hilfe, sondern im Bedarfsfall auch als Schulter zum Anlehnen und zum Schutz suchen.

So arbeiten wir insbesondere eng mit Jungendorganisationen zusammen, die Jugendliche und junge Erwachsene im Falle des Todes der erziehungsberechtigten Verwandten begleiten. In dieser Zusammearbeit ergibt es sich regelmäßig, dass wir zu Ratgebern auch außerhalb der rechtlichen Sphäre werden.

Selbstverständlich vertreten und beraten wir aber auch Menschen, die ihren letzten Willen geregelt wissen wollen. Erbrechtliche Regelungen sind sehr komplex, gibt es doch viele unbekannte Pflichtregelungen und Steuerfallen, die es zu vermeiden gilt.

Wesentliche Fragen, mit Beratung aber auch Handlungsbedarf, sind:

  • Wer ist Erbe?
  • Wie mache ich ein Testament?
  • Welche Rechtsstellung hat der Erbe? Welche Ansprüche kann man wie geltend machen?
  • Wie muss der Nachlass verwaltet werden?
  • Wie ist der Nachlass zu verteilen?
  • Wie wirken sich Rechtsgeschäfte unter Lebenden auf den Todesfall aus?

Antworten und Beratung auf diese und andere Fragen gibt Ihnen gerne Herr Rechtsanwalt Thorsten Schmitter. Im Sekretariat stehen Ihnen Frau Heike Steffens und Frau Katja Oeben für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.