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Konflikte im Bau- und Werkvertragsrecht sind häufig vom Spannungsverhältnis zwischen Vergütungsanspruch des Unternehmers einerseits und Mängelrügen des Auftragnehmers dominiert. Dabei steht der Streit über das Vorliegen von Mängeln, die Höhe der Beseitigungskosten oder der Minderung der Vergütung im Mittelpunkt.

Anwaltlichen Rat suchen beide Parteien (leider) regelmäßig erst, wenn beide Standpunkte scheinbar unüberwindbar und unvereinbar gegenüber stehen. Fehler sind dann oft nicht mehr zu korrigieren. Daher umfasst unsere anwaltliche Tätigkeit im Bau- und Werkvertragsrecht neben der Vertretung in gerichtlichen Verfahren insbesondere auch die baubegleitende Beratung, die schon bei der Gestaltung von Bauverträgen beginnt.

In rechtlicher Sicht unterscheidet man hier zwischen dem Werkvertrag des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) einerseits und dem Bauvertrag unter Einbeziehung der VOB/B andererseits. Da die Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung der VOB/B vor allem bei Verträgen mit Privatleuten recht hoch sind, gilt für die meisten Bau- und Handwerkerleistungen das BGB-Werkvertragsrecht, selbst wenn die Unternehmer auf die Geltung der VOB/B in ihren Rechnungen oder Auftragsbestätigungen hinweisen.

Im Bau- u. Werkvertragsrecht kommt der Dokumentation und der Beweissicherung erhebliche Bedeutung zu. Dies hängt damit zusammen, dass die Aufklärung von technischen Fragen in der Regel erst den Ausgang eines Bauprozesses wesentlich beeinflusst. Nicht selten geraten vor allem Bauherrn in echte Beweisnotstände, wenn sie ihre Rechte nicht von vornherein durch eine Dokumentation des Bauverlaufs und die Sicherung der Beweise (z.B. durch Fotos) gewahrt haben. Insbesondere zur Feststellung von Mängeln aber auch z.B. in Fragen der Angemessenheit einer Vergütung steht der Weg des selbstständigen Beweisverfahrens beiden Parteien offen.

Das private Bau- und Werkvertragsrecht wird bearbeitet von Herrn Rechtsanwalt Marcel Schulze Bomke-Vossschulte. Im Sekretariat stehen Ihnen Frau Heike Steffens und Frau Katja Oeben für die Vereinbarung eines Termins gerne zur Verfügung.