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Die Zahlung eines Verwarnungsgeldes durch den Arbeitgeber führt nicht zu Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Dies hat der Bundesfinanzhof (BFH) im Falle von mehreren Parkverstößen durch Paketfahrer entschieden.

Die Klägerin betrieb einen Paketzustelldienst im gesamten Bundesgebiet. Soweit sie in Innenstädten bei den zuständigen Behörden keine Ausnahmegenehmigung nach § 46 der Straßenverkehrs-Ordnung erhalten konnte, die ein kurzfristiges Halten zum Be- und Entladen in ansonsten nicht freigegebenen Bereichen wie zum Beispiel Halteverbots- oder Fußgängerzonen unter bestimmten Auflagen ermöglicht hätte, nahm sie es hin, dass ihre Mitarbeiter ihre Fahrzeuge auch in Halteverbotsbereichen oder Fußgängerzonen kurzfristig anhielten. Wenn für diese Ordnungswidrigkeit Verwarnungsgelder erhoben wurden, zahlte die Arbeitgeberin diese als Halterin der Fahrzeuge.

Das Finanzamt vertrat unter Verweis auf ein früheres BFH-Urteil der Ansicht, es handele sich hierbei um Arbeitslohn. Das Finanzgericht gab demgegenüber der Klägerin Recht. Der BFH hob das Urteil des Finanzgerichts auf und wies die Rechtssache zur anderweitigen Verhandlung und Entscheidung an das Gericht zurück.

Der Bundesfinanzhof bestätigte das Finanzgericht zunächst darin, dass im Streitfall die Zahlung der Verwarnungsgelder auf eine eigene Schuld der Klägerin erfolgt ist und daher nicht zu einem Zufluss von Arbeitslohn bei dem Arbeitnehmer führen kann, der die Ordnungswidrigkeit begangen hat. Im zweiten Rechtsgang hat das Finanzgericht aber noch zu prüfen, ob den Fahrern, die einen Parkverstoß begangen hatten, nicht dadurch ein geldwerter Vorteil und damit Arbeitslohn zugeflossen ist, weil die Klägerin ihnen gegenüber einen Regressanspruch hatte, auf den sie verzichtet hat.

Dass es sich bei den zugrundeliegenden Parkverstößen um Ordnungswidrigkeiten im absoluten Bagatellbereich handelt, spielt nach dem BFH für die Beurteilung, ob hier ein Arbeitslohn vorliegt, keine Rolle.

Bundesfinanzhof
Urteil vom 13. August 2020 – VI R 1/17