Wie bereits vor knapp zwei Monaten angekündigt, ist nun zum Jahresanfang die
neue “Düsseldorfer Tabelle” in Kraft getreten. Die Veränderungen betreffen
unter anderem den angehobenen Mindestunterhalt für minderjährige Kinder, der
ab dem 1. Januar 2018 gilt.

Der Mindestunterhalt beträgt danach für Kinder der ersten Altersstufe (bis
zur Vollendung des sechsten Lebensjahrs) 348 Euro statt bisher 342 Euro, für
Kinder der zweiten Altersstufe (bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahrs)
399 Euro statt bisher 393 Euro und für Kinder der dritten Altersstufe (vom
13. Lebensjahr bis zur Volljährigkeit) 467 Euro statt bisher 460 Euro. Diese
Erhöhung des Mindestunterhalts führt zugleich zu einer Änderung der
Bedarfssätze der 2. bis 10. Einkommensgruppe der “Düsseldorfer Tabelle”.

Die neue Tabelle sowie Erläuterungen zu den Veränderungen zum 1. Januar 2018
findet sie auf unserer Homepage unter dem Rechtsgebiet Familienrecht
und Düsseldorfer Tabelle.

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