Haben Sie daran gedacht, für Ihre GmbH den Jahresabschluss 2010 zu
veröffentlichen? Die Geschäftsführer sind gemäß § 325 HGB verpflichtet, den
Jahresabschluss beim Betreiber des elektronischen Bundesanzeigers
einzureichen und bekannt zu machen. Für das Geschäftsjahr 2010 endet die
Frist zur Einreichung spätestens am 31. Dezember 2011.
Kommt der Geschäftsführer dieser Verpflichtung nicht nach, so kann gegen ihn
oder gegen die GmbH ein Ordnungsgeld von mindestens 2500 Euro
festgesetzt werden.