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Wegen “Schwarzarbeit” in großem Stil sind fünf Personen vom Landgericht Kaiserslautern zu mehrjährigen Freiheitsstrafen verurteilt worden. Die Angeklagten gestanden, über Jahre hinweg in erheblichem Umfang Arbeiter “schwarz” beschäftigt, also die anfallenden Krankenkassenbeiträge und Steuern für ihre Arbeiter nicht in der tatsächlichen Größenordnung gemeldet und mithin hinterzogen zu haben.

Den Verurteilungen gingen umfangreiche Ermittlungen des Zolls und der Steuerfahndung voraus, die in eine groß angelegte Durchsuchungsmaßnahme am 31. März 2022 im Inland und europäischen Ausland mündeten. Fünf Personen wurden dabei festgenommen und kamen in Untersuchungshaft. Mit der im August 2022 erhobenen Anklage erhob die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern Vorwürfe des bandenmäßigen Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt und der besonders schweren Steuerhinterziehung beziehungsweise der Beihilfe dazu. Das Urteil bestätigte diese Vorwürfe.

Die Hauptverantwortliche wurde zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von fünf Jahren verurteilt, ein weiterer Hauptverantwortlicher erhielt eine Gesamtfreiheitsstrafe von drei Jahren und zehn Monaten. Weitere Verurteilungen erfolgten zu Gesamtfreiheitsstrafen zwischen einem Jahr sowie drei Jahren und neun Monaten.

Nach Überzeugung des Landgerichts wurden durch das Vorgehen der Verurteilten, die schwerpunktmäßig im Raum Ludwigshafen am Rhein und der gesamten Rhein-Neckar-Region agierten, Gesamtschäden gegenüber dem Fiskus und den Sozialversicherungsträgern in Höhe von insgesamt über fünf Millionen verursacht. Die auf Verschleierung angelegte Vorgehensweise bestand unter anderem darin, angebliche Subunternehmensverhältnisse mit in Bulgarien gegründeten “Strohmannunternehmen” vorzutäuschen und unter deren Deckmantel erhebliche Geldtransfers ins Ausland und sich daran anschließende Bargeldrückflüsse nach Deutschland zur Barentlohnung der – tatsächlich eigenen – Arbeitnehmer zu ermöglichen.

Durch die bisher nicht vorbestraften Angeklagten erfolgte eine erhebliche Schadenswiedergutmachung in siebenstelliger Höhe, unter anderem nach Veräußerung von Immobilien. Der Verurteilung gingen der Verfahrensabkürzung dienende Absprachen aufgrund der Geständnisse zwischen den Verfahrensbeteiligen voraus.

Landgericht Kaiserslautern
Urteil vom 9. März 2023