Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen
entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.
Lesen Sie die Details zur Entscheidung in unserem Urteil
des Monats Oktober.
Foto: photocase.com
Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat heute in drei Fällen
entschieden, dass für internetfähige PC Rundfunkgebühren zu zahlen sind.
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