Das Landgericht Hamburg hatte einen 31-Jährigen wegen banden- und gewerbsmäßigen Betrugs in 38 Fällen – davon in 22 Fällen im Versuch – sowie wegen versuchten Betrugs in zwei Fällen und wegen Bestechung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten verurteilt. Zudem hat es die Einziehung eines Geldbetrags in Höhe von 117.500 Euro als Wertersatz angeordnet und drei Geschädigten Schadensersatz zugesprochen.

Die dagegen vom Angeklagten eingelegte Revision hat der 5. Strafsenat des Bundesgerichtshofs entsprechend dem Antrag des Generalbundesanwalts jetzt als offensichtlich unbegründet verworfen. Damit ist das Urteil des Landgerichts Hamburg rechtskräftig.

Nach den Feststellungen der Strafkammer durchsuchte der Angeklagte Online-Telefonbücher nach Vornamen, die darauf schließen ließen, dass es sich bei den Anschlussinhabern um ältere Personen handelte. Von Warschau aus rief er die 60 bis 94 Jahre alten Geschädigten an und versuchte, bei diesen den Eindruck zu erwecken, dass es sich bei ihm um eine nahestehende Person handele. Indem er vorgab, dringend für kurze Zeit Bargeld zu benötigen, versuchte er, die Geschädigten insbesondere dazu zu bringen, hohe Geldbeträge an von ihm koordinierte Abholer zu übergeben, was in 16 Fällen auch gelang. Auf diese Weise erlangten er und seine Mittäter Geldbeträge in Höhe von insgesamt mehr als 260.000 Euro.

Während des Untersuchungshaftvollzugs bot der Angeklagte darüber hinaus einem Justizvollzugsbediensteten einen Geldbetrag von 300.000 Euro dafür, ihn aus der Untersuchungshaftanstalt “herauszubringen”, was dieser ablehnte.

Die Polizeibehörden warnen regelmäßig vor dem sogenannten “Enkel-Trick”. Kommt ein Anruf verdächtig vor, sollte unverzüglich die Polizei unter der Nummer 110 informiert werden. Beachten Sie folgende Tipps:

  • Wenn sich Anrufer am Telefon nicht selber mit Namen melden, raten Sie nicht, wer anruft, sondern fordern Sie Anrufer grundsätzlich dazu auf, ihren Namen selbst zu nennen. Geben sich Personen am Telefon als Verwandte oder Bekannte aus, die Sie als solche nicht erkennen, erfragen Sie beim Anrufer Dinge, die nur der richtige Verwandte/Bekannte wissen kann.
  • Keine Details zu familiären und finanziellen Verhältnissen preisgeben.
  • Lassen Sie sich nicht drängen und unter Druck setzen. Rufen Sie die jeweilige Person unter der Ihnen lange bekannten Nummer an und lassen Sie sich den Sachverhalt bestätigen.
  • Wenn der Anrufer Geld oder andere Wertsachen fordert, besprechen Sie sich mit Familienangehörigen und anderen nahe stehenden Personen. Übergeben Sie niemals Geld oder Wertsachen wie Schmuck an unbekannte Personen.

Landgericht Hamburg
Urteil vom 29. Januar 2018 – 603 KLs 12/16 (6500 Js 186/12) 

Foto: pixabay.de