Die “Düsseldorfer Tabelle” hat sich zum 1. Januar 2011 geändert. Hier können
Sie die wesentlichen Änderungen vergleichen:
Unterhaltspflicht gegenüber |
Selbstbehalt bisher | Selbstbehalt ab 2011 |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig |
900 Euro | 950 Euro |
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig |
770 Euro | 770 Euro |
anderen volljährigen Kindern | 1100 Euro | 1150 Euro |
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes | 1000 Euro | 1050 Euro |
Eltern | 1400 Euro | 1500 Euro |
Die in der “Düsseldorfer Tabelle” genannten Unterhaltsbeträge gehen von zwei
Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten kann –
einzelfallabhängig – ggf. die Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe
in Betracht kommen.
Weiteres zur “Düsseldorfer Tabelle” können Sie in unserem Januar-Newsletter
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