Die “Düsseldorfer Tabelle” hat sich zum 1. Januar 2011 geändert. Hier können
Sie die wesentlichen Änderungen vergleichen:

Unterhaltspflicht gegenüber

Selbstbehalt bisher Selbstbehalt ab 2011
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine
Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger erwerbstätig
900 Euro 950 Euro
Kindern bis 21 Jahre (im Haushalt eines Elternteils und allgemeine
Schulausbildung), Unterhaltspflichtiger nicht erwerbstätig
770 Euro 770 Euro
anderen volljährigen Kindern 1100 Euro 1150 Euro
Ehegatte oder Mutter/Vater eines nicht ehelichen Kindes 1000 Euro 1050 Euro
Eltern 1400 Euro 1500 Euro

Die in der “Düsseldorfer Tabelle” genannten Unterhaltsbeträge gehen von zwei
Unterhaltsberechtigten aus. Bei mehr als zwei Unterhaltsberechtigten kann –
einzelfallabhängig – ggf. die Einstufung in eine niedrigere Einkommensgruppe
in Betracht kommen.

Weiteres zur “Düsseldorfer Tabelle” können Sie in unserem Januar-Newsletter
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