Der Bundesgerichtshof (BGH) hat sich in einem Verfahren mit den Festlegungen
in einer Patientenverfügung und Vorsorgevollmacht befasst. Die einfache
Formulierung, dass “keine lebenserhaltende Maßnahmen” erwünscht seien,
reicht nach Beschluss der Richter nicht aus. Sie müssen konkreter gefasst
werden.

Ein Streit unter drei Töchtern über die weitere Behandlung der
pflegebedürftigen Mutter geht damit ohne Entscheidung weiter. Die Mutter
wird über eine Magensonde ernährt und kann nicht mehr sprechen. Einer ihrer
Töchter hatte sie zuvor eine notariell beglaubigte Generalvollmacht erteilt,
zudem sich in zwei schriftlichen Patientenverfügungen gegen
“lebenserhaltende Maßnahmen” ausgesprochen. Während die bevollmächtigte
Tochter in Absprache mit den Ärzten die Maßnahmen beenden möchte, begehren
ihre beiden Schwestern dagegen.

Nach dem Beschluss des BGH ist weiterhin offen, ob mit dem Abbruch der seit
mehreren Jahren stattfindenden künstlichen Ernährung dem Willen der Mutter
entsprochen werden.

Die Entscheidung der Bundesrichter gibt Anlass, dass bereits gefasste
Dokumente wie Patientenverfügungen und Vollmachten dahingehend geprüft und
gegebenenfalls konkretisiert werden sollten. Weitere Hintergründe zum
Beschluss des Bundesgerichtshofs lesen Sie im Urteil
des Monats
.

Foto: pixabay.de