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Wenn eine in einer Marke enthaltene Zahl auf ein weit zurückliegendes Gründungsjahr des Unternehmens und damit auf eine alte Tradition anspielt, die jedoch nicht der Realität entsprechen, kann dies die Verbraucher über die Qualität und das Ansehen der Waren täuschen. Das hat der Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) in einem Fall aus Frankreich entschieden.
Tradition nicht bewahrt
Dort hatte die 2009 gegründete Gesellschaft Fauré Le Page die gleichnamige Marke “Fauré Le Page” erworben und meldete daraufhin Marken mit der Angabe “Fauré Le Page Paris 1717” für Lederwaren an. Die in derselben Branche tätige Gesellschaft Goyard ST-Honoré griff diese Marken vor Gericht an. Ihrer Ansicht nach suggeriert die Angabe “1717” zu Unrecht das Bestehen eines im 18. Jahrhundert gegründeten Unternehmens und die Übertragung eines langjährigen Know-hows. Dabei habe das auf den Handel mit Waffen und Lederzubehör spezialisierte etablierte Unternehmen Maison Fauré Le Page seine Tätigkeit 1992 eingestellt, während Fauré Le Page Paris erst 2009 gegründet wurde.
Der französische Kassationsgerichtshof hat dem Europäischen Gerichtshof die Frage vorgelegt, ob eine Marke als irreführend im Sinne des Unionsrechts angesehen werden kann, wenn sie eine Zahl enthält, die von den maßgeblichen Verkehrskreisen als Hinweis auf ein weit zurückliegendes Gründungsjahr des Unternehmens wahrgenommen werden kann, und durch das lange Zurückliegen dieses Jahres auf ein langjähriges Know-how anspielt, obwohl ein solches nicht besteht.
Die Entscheidung des EuGH: Eine Marke kann eine Täuschung im Sinne des Unionsrechts darstellen, wenn sie eine Zahl enthält, die auf ein langjähriges Know-how anspielt, das den Waren, für die diese Marke eingetragen ist, eine Qualitätsgarantie und Prestigecharakter verleiht, obwohl ein solches langjähriges Know-how nicht besteht.
Es bleibt eine Einzelfallentscheidung
Nach EU-Recht werden Marken, “die geeignet sind, das Publikum zu täuschen”, nur dann verboten, wenn die fragliche Marke geeignet ist, die maßgeblichen Verkehrskreise über ein Merkmal der mit ihr gekennzeichneten Waren oder Dienstleistungen, zum Beispiel über ihre Art, ihre Beschaffenheit oder ihre geografische Herkunft, zu täuschen. Unter Berufung auf seine frühere Rechtsprechung führte der Gerichtshof aus, dass sich die Beschaffenheit beziehungsweise Qualität bei Luxuswaren auch aus dem Prestigecharakter ergeben kann.
Es ist nun Sache des nationalen Gerichts, unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und der Wahrnehmung der maßgeblichen Verkehrskreise konkret zu beurteilen, ob die in den fraglichen Marken angegebene Zahl als eine Jahreszahl wahrgenommen wird, die auf ein langjähriges Know-how anspielt, und dabei diese Marken in ihrer Gesamtheit zu prüfen sowie insbesondere zu berücksichtigen, dass sie neben der Zahl 1717 den Begriff “Paris” enthalten und welche Botschaft sie vermitteln.
Gerichtshof der Europäischen Union
Urteil vom 26. März 2026 – C-412/24

