Brandenburg will die generelle namentliche Kennzeichnungspflicht für
uniformierte Polizeibeamte einführen. In einer Anhörung im Innenausschuss
begrüßten die Experten einen Gesetzesentwurf der CDU-Landtagsfraktion (Drs. 5/1442).
“Die Einführung einer Kennzeichnungspflicht garantiert die individuelle
Zurechenbarkeit staatlichen Handelns und trägt damit zur nachhaltigen
Vertrauensbildung zwischen Bürgern und Polizei bei”, sagte DAV-Expertin
Rechtsanwältin Dr. Heide Sandkuhl, Vorsitzende des Ausschusses für
Gefahrenabwehrrecht des DAV. Staatliches Handeln sei nur so gut, wie es auch
überwacht werden kann.
Der Berliner Polizeipräsident Dieter
Glietsch nahm den Gewerkschaftsvertreten ihre Bedenken: “Retourkutschen”
gegen Beamte seien mit Fakten nie belegt worden. Glietsch hatte die
Kennzeichnungspflicht per Dienstanweisung zu Beginn des Jahres trotz
Widerstands der Polizeigewerkschaften und der Hauptstadt-CDU für die
Berliner Polizei angeordnet. “Die individuelle Kennzeichnung ist eine
selbstverständliche Geste der Bürgerfreundlichkeit”, so Glietsch. Die
gesetzliche Einführung in Brandenburg gilt als wahrscheinlich: Schon im
Koalitionsvertrag sprachen sich die Regierungsfraktionen aus SPD und Die
Linke für das Vorhaben aus. Damit könnte Brandenburg eine Vorreiterrolle in
Deutschland übernehmen.
Der DAV setzt sich seit 2010 für eine
generelle Kennzeichnungspflicht ein.

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