Weil die Sachbearbeiterin einer Bank bei der Überprüfung von
Überweisungsbelegen einen Fehler ihres Arbeitskollegen übersah, wurde ihr
vom Arbeitgeber gekündigt. Kurios ist der Fehler an sich. Weil der Kollege
bei einem Sekundenschlaf auf die “2” der PC-Tastatur geriet, wurde eine
Überweisung auf 222.222.222,22 Euro ausgestellt. Das Hessische Landesgericht
gab der Klage gegen die Kündigung Recht.
Lesen Sie dazu mehr in unserem Urteil
des Monats.
Foto: Robert Schwab – Slbo.de / pixelio.de