Seit dem 1. November 2018 können Verbraucherzentralen und andere Verbraucherschutzverbände Musterfeststellungsklagen einreichen, um eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher in einem Verfahren zu vertreten. Für das Land Nordrhein-Westfalen ist einzig das Oberlandesgericht Hamm hierfür zuständig. Die durch Rechtsverordnung des NRW-Justizministers Peter Biesenbach vom 16. Oktober 2018 angeordnete Konzentration der Musterfeststellungsklage beim größten Oberlandesgericht der Bundesrepublik in Hamm dient den Interessen der Verbraucherinnen und Verbraucher des ganzen Landes Nordrhein-Westfalen.

Anlass für die Einführung der Musterfeststellungsklage ist eine Vielzahl gleichartig geschädigter Verbraucher durch den Dieselskandal von 2015 gewesen. Das neue Gesetz soll geschädigten Verbrauchern die Möglichkeit bieten, ohne großen (finanziellen) Aufwand ihre Ansprüche durchzusetzen. Im September 2018 kündigten der Bundesverband der deutschen Verbraucherzentralen und der ADAC an, am 1. November 2018 gemeinsam eine Musterfeststellungsklage gegen Volkswagen einzureichen. Dies erfolgt auch zum Stichtag am Oberlandesgericht Braunschweig.

Die Öffentlichkeit setzt große Erwartungen in das neue Verfahren. Die Akzeptanz dieser neuen Klageart zugunsten der Bürger hängt entscheidend davon ab, ob sich das neue Instrument von Anfang an als praktikabel und schlagkräftig erweist.

Mit den Musterfeststellungsverfahren werden Senate befasst sein, die in dem jeweiligen Sachgebiet über eine ausgeprägte Spezialisierung verfügen. Eine solche gibt es seit Jahrzehnten beim Oberlandesgericht Hamm.

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