Viele Internethändler haben noch ein Ladengeschäft. Gern übersehen wird,
dass – vereinfacht gesagt – alle Waren im Schaufenster gemäß § 4
Preisangabenverordnung mit einem Preis ausgezeichnet sein müssen. Dies gilt
selbst für sehr hochwertige Produkte oder sogar für Attrappen. Eine dort
fehlende Preisauszeichnung kann abgemahnt werden.

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