Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte hält es für unzulässig, einen Arbeitnehmer zu entlassen, weil die Überwachung seines E-Mail-Verkehrs ergeben hat, dass er mehrfach private E-Mails mit Angehörigen ausgetauscht hat.

Der Kläger war drei Jahre in einer privaten Gesellschaft als Ingenieur angestellt, als er gekündigt wurde, weil herausgefunden worden war, dass er mehrfach private E-Mails mit Angehörigen ausgetauscht hatte, die einen vertraulichen Charakter hatten. Dabei hatte der Arbeitgeber kurz zuvor bereits gegenüber seinen Angestellten mitgeteilt, dass eine Angestellte entlassen worden war, weil sie privat Internet, Telefon und Fotokopierer genutzt hatte. Offensichtlich überwachte der Arbeitgeber die E-Mail-Kommunikation seiner Mitarbeiter umfassend.

Der gekündigte Mitarbeiter hatte mit seiner Klage in allen Instanzen keinen Erfolg, erst die Große Kammer des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte gab seiner Beschwerde statt. Hintergründe lesen Sie in unserem Urteil des Monats.

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