Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf “zur Einführung einer
Rechtsbehelfsbelehrung im Zivilprozess” in den Bundestag eingebracht. Diese
ist bisher nicht vorgeschrieben.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung der Rechtsbehelfsbelehrung in allen
bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten vor, in denen “die anwaltliche Vertretung
nicht obligatorisch” ist. Somit werden Gerichte, Gerichtsvollzieher,
Staatsanwaltschaften und Notariate zusätzliche Informationspflichen
geschaffen.
Quelle: Ernst Röbke Verlag/hib heute im Bundestag Nr. 375