Der Deutsche Anwaltverein (DAV) und die Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK)
haben zum “Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz für ein
Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts” eine
gemeinsame Stellungnahme abgegeben.

Der DAV und die BRAK stehen dem grundsätzlichen Anliegen des
Referentenentwurfs, die Prozess- und Verfahrenskostenhilfe sowie die
Beratungshilfe effizienter zu gestalten und dem Anliegen der Länder, die
Ausgaben für Prozesskosten- und Beratungshilfe auf Einsparmöglichkeiten zu
untersuchen, positiv gegenüber. Einsparpotentiale dürfen jedoch nicht zu
Lasten des rechtsuchenden bedürftigen Bürgers gehen. Der Gesetzentwurf weist
richtig darauf hin, dass der Zugang zum Recht für alle Bürger, unabhängig
von Vermögen und Einkommen, nicht beeinträchtigt werden darf. Vor diesem
Hintergrund stehen BRAK und DAV insbesondere den Vorschlägen zur Änderung
der Vorschriften zur Beiordnung von Rechtsanwälten in Scheidungssachen, der
Nichtberücksichtigung des Vorliegens der Prozesskosten- und
Beratungshilfevoraussetzungen bei den Kriterien für die Zulässigkeit der
Vereinbarung eines Erfolgshonorars sowie der vorgesehenen Möglichkeit, eine
Pro-Bono-Beratung statt Beratungshilfe in Anspruch zu nehmen, sehr kritisch
gegenüber.