Seit dem 1. Juli gelten neue, strengere Regelungen bei der
Kfz-Hauptuntersuchung. So gibt es die TÜV-Plakette unter anderem erst nach
bestandener Testfahrt. Die Gebühr von 53,50 Euro bleibt gleich. Im Einzelnen
ändert sich bei der HU:
-
Alle elektronischen Sicherheitssysteme werden überprüft. Dazu führt der
Prüfer neuerdings auch eine Probefahrt durch, um sicherzustellen, dass
die Assistenzsysteme funktionieren. Dabei reicht bereits eine
Geschwindigkeit von 8 km/h. -
Größere Anforderungen an die Bremsen: Nach EU-Richtlinien müssen nun 58
Prozent Abbremsung (statt bisher 50 Prozent) erreicht werden. -
Statt Rückdatierung auf das ursprüngliche Fälligkeitsdatum wird die
Plakette jetzt auf den tatsächlichen TÜV-Termin datiert; bei mehr als
zwei Monaten Verspätung fallen Extra-Gebühren für eine sogenannte
Ergönzungsprüfung an. Dazu zählen etwa die Kontrolle des Siedepunkts der
Bremsflüssigkeit oder eine genauere Begutachtung des Unterbodens. Der
Zuschlag liegt bei 20 Prozent über den normalen Tarif. -
Die Berichte fallen detailierter, aber vereinfachter aus, dass es über
festgestellte Mängel bei allen Prüforganisationen keine Zweifel mehr
gibt.
Pauschal für alle Fahrzeuge gilt die Neuordnung beim TÜV-Termin und den
Zusatzgebühren bzw. Bußgeldern wegen zu später Hauptuntersuchung. Bei
einer Verspätung von acht Monaten etwa kommen auch zwei Punkt in der
Verkehrssünderdatei in Flensburg hinzu. Ansonsten gelten die meisten
Änderungen für Autos, die ab dem 1. Juli 2012 neu zugelassen wurden.
Ausnahme sind Mietwagen, die im ersten Jahr an eine Privatperson verkauft
wurden. Weil diese zwar jung, aber stark genutzt sind, müssen sie wieder
zur Hauptuntersuchtung (HU), und zwar gemäß der Neuregelung.
Der TÜV versichert, dass durch die zusätzlichen Kontrollen die TÜV-Abnahme
nicht länger dauert, da die HU-Adapter Zeit einsparen. Es gelte weiterhin
die Regel, dass ein Kunde gemäß der Terminvereinbarung innerhalb von 15
Minuten an der Reihe ist.
Foto: TÜV Nord