Der Bundesgerichtshof hat eine Entscheidung zu der Frage getroffen, unter
welchen Voraussetzungen der Inhaber eines eBay-Mitgliedskontos vertraglich
für Erklärungen haftet, die ein Dritter unter unbefugter Verwendung dieses
Mitgliedskontos abgegeben hat.

Die Beklagte unterhielt beim Internetauktionshaus eBay ein
passwortgeschütztes Mitgliedskonto. Am 3. März 2008 wurde unter Nutzung
dieses Kontos eine komplette Gastronomieeinrichtung mit einem Eingangsgebot
von 1 Euro zum Verkauf angeboten, worauf der Kläger ein Maximalgebot von
1000 Euro abgab. Einen Tag danach wurde die Auktion vorzeitig durch
Rücknahme des Angebots beendet. Der Kläger war zu diesem Zeitpunkt der
Höchstbietende. Er forderte die Beklagte mit Schreiben vom 25. Mai 2008 zur
Eigentumsverschaffung an der Gastronomieeinrichtung, deren Wert er mit
33.820 Euro beziffert, Zug um Zug gegen Zahlung von 1000 Euro auf. Nach
erfolglosem Ablauf der hierfür gesetzten Frist verlangt er Schadensersatz
wegen Nichterfüllung in Höhe von 32.820 Euro.

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