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Die Ladenöffnungszeiten in Deutschland sind teils länderspezifisch, genauso der Umgang mit den umstrittenen verkaufsoffenen Sonntagen. Das Sächsische Oberverwaltungsgericht (OVG) hatte nun über die Erlaubnis von vier verkaufsoffenen Sonntagen in der Stadt Chemnitz zu entscheiden. Mehr sind in dem Bundesland vom Gesetzgeber nicht gestattet. Aber auch diese vier Termine unterliegen weiterer Bedingungen. So muss der besondere Anlass prognostisch mehr Besucher anziehen als die gleichzeitig erlaubte Öffnung von Verkaufsstellen, zudem muss ein räumlicher Bezug zwischen der Anlassveranstaltung und den geöffneten Geschäften bestehen.

Die Stadt Chemnitz hatte per Verordnung beschlossen, Ladenöffnungen an den Sonntagen 29. September, 3. November sowie am 1. und 15. Dezember 2019 zwischen 12 und 18 jeweils für ihr gesamtes Stadtgebiet zu gestatten. Als besondere Anlässe führte sie für den 29. September die “Tage der Industriekultur” an, für den 3. November die “Chemnitzer Kulturtage” und für den Dezember die Weihnachtsmärkte in der Stadt.

Die Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft ver.di sah hierin keine ausreichenden Voraussetzungen für Ladenöffnungszeiten am Sonntag. Dieser Ansicht entsprach das Sächsische Oberverwaltungsgericht weitgehend.

Die “Tage der Industriekultur” rechtfertigen zwar eine Sonntagsöffnung im Umfeld der Veranstaltungsorte – hier das Zentrum und der Stadtteil Kapellenberg -, aber nicht im gesamten Stadtgebiet. Auch bei den Terminen am1. und 15. Dezember hat die Stadt Chemnitz nach Auffassung des OVG nicht ausreichend dargelegt, dass die Chemnitzer Weihnachtsmärkte an verkaufsoffenen Sonntagen im gesamten Stadtgebiet das Einkaufsgeschehen prägen. Besucher würden voraussichtlich vor allem vom Chemnitzer Weihnachtsmarkt im Stadtzentrum am Rathaus angezogen. Bei den Weihnachtsmärkten andernorts hingegen sei nicht ersichtlich, dass die Märkte mehr Besucher anziehen werden als von geöffneten Geschäften. Sonntagsöffnungen können daher – vorläufig – nur am 29. September 2019 in den Stadtteilen Zentrum und Kapellenberg sowie am 1. und 15. Dezember 2019 im Stadtteil Zentrum stattfinden.

Bei den “Chemnitzer Kulturtagen” allerdings fehlt es laut OVG bereits an einer prägenden Veranstaltung. Diese Veranstaltung hat in den vergangenen Jahren nach den Angaben der Stadt Chemnitz in den Räumen der Einkaufszentren der Innenstadt und des Stadtrands stattgefunden. Sie ist daher von den Öffnungszeiten dieser Veranstaltungsorte abhängig. Es ist somit nicht ersichtlich, dass eine Mehrzahl der Besucher die Einkaufszentren allein wegen der Kulturangebote aufsuchen werde.

Sächsisches Oberverwaltungsgericht
Beschluss vom 23. Juli 2019 – 6 B 137/19